Ihr Wohlbefinden hat für uns Vorrang. Wir möchten, dass Sie in allen unseren Hotels einen sorglosen Urlaub genießen. Deshalb bekommen Sie von uns, während Ihres Aufenthaltes, eine medizinische Garantie, ohne dass für Sie zusätzliche Kosten entstehen. Dies gilt für alle Buchungen, die über unsere Website oder Buchungszentrale abgewickelt werden, um sicherzustellen, dass die folgenden Leistungen verfügbar sind, wenn Sie sie benötigen:
Amàre Beach Hotel Ibiza
- Medizinische Beratung per Telefon auf Spanisch oder Englisch.
- Verlegung in das nächstgelegene Krankenhaus oder in eine vorgesehene Quarantäneeinrichtung.
- Deckung der Kosten für medizinische und pharmazeutische Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte, bis zu 4.000 €. (Es wird in allen Fällen eine Selbstbeteiligung von 100 Euro festgelegt, die von der versicherten Person zu tragen ist)
- Deckung der Rückreisekosten für eine Begleitperson (innerhalb Europas).
- Kosten für die Verlängerung eines Hotelaufenthaltes seitens der versicherten Person und der Begleitperson (auch im Falle einer Quarantäne). Bis zu 5.000 € oder 15 Tage
*Diese Zusatz- und Ergänzungsgarantie wird nur gewährt, wenn der Kunde direkt oder indirekt keine Versicherung abgeschlossen hat, die Covid-19 abdecken kann. Gültig für Aufenthalte bis zum 30.06.2022.
Amàre Beach Hotel Marbella
- Medizinische Beratung per Telefon auf Spanisch oder Englisch.
- Verlegung in das nächstgelegene Krankenhaus oder in eine vorgesehene Quarantäneeinrichtung.
- Deckung der Kosten für medizinische und pharmazeutische Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte, bis zu 4.000 €. (Es wird in allen Fällen eine Selbstbeteiligung von 100 Euro festgelegt, die von der versicherten Person zu tragen ist)
- Deckung der Rückreisekosten für eine Begleitperson (innerhalb Europas).
- Kosten für die Verlängerung eines Hotelaufenthaltes seitens der versicherten Person und der Begleitperson (auch im Falle einer Quarantäne). Bis zu 5.000 € oder 15 Tage
*Diese Police stellt eine Versicherung dar, die eine Ergänzung (zweite Ebene) zu der Versicherung oder dem Versicherungsschutz ist, den der versicherte Reisende möglicherweise hat; die besagte Versicherung des versicherten Reisenden ist in erster Instanz anwendbar. Sie gilt für alle internationalen Reisenden (ausländische, nicht ansässige), die als Touristen in die Autonome Region Andalusien reisen, egal mit welchem Transportmittel, die in einer offiziell anerkannten Einrichtung mit einer unwiderlegbaren Buchung untergebracht sind, während ihres Aufenthalts innerhalb des Deckungszeitraums der Versicherung. Diese Richtlinie gilt für Covid-19 gültig für Aufenthalte bis zum 30.06.2022.
Für weitere Informationen können Sie uns unter +34 951 568 560 anrufen oder uns eine E-Mail [email protected] schicken.
María